Mit unseren vielseitigen Jugendschutz-Materialien, die grösstenteils kostenlos bei uns bezogen werden können, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen vor Ort.
Bundesgesetz und kantonale Gesetzgebungen schreiben vor, dass Bier und Wein nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden dürfen. Spirituosen, Aperitifs, Alkopops sowie Tabakwaren dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft oder weitergegeben werden. Das Personal ist berechtigt, einen Ausweis zur Altersüberprüfung zu verlangen.
Die Jugendschutz-Materialien machen auf die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf und der Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche aufmerksam und unterstützen das Personal bei der Durchsetzung der Jugendschutzgesetzgebung. Der Text auf Plakaten, Klebern und Broschüren wird mit entsprechend gestalteten Symbolen verdeutlicht.
Hinweis:
Die Jugendschutz-Materialien beziehen sich auf die Gesetzgebung des Kantons St.Gallen. Das kostenlose Angebot gilt nur für Betriebe oder Veranstaltungsorte innerhalb des Kantons St.Gallen.