Mit unseren viel­seitigen Jugend­schutz-Materialien, die grössten­teils kostenlos bei uns bezogen werden können, unter­stützen wir Sie bei der Durch­setzung der Jugendschutz­bestimmungen vor Ort.

Bundesgesetz und kantonale Gesetz­gebungen schreiben vor, dass Bier und Wein nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden dürfen. Spirituosen, Aperitifs, Alkopops sowie Tabak­waren dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft oder weiter­gegeben werden. Das Personal ist berechtigt, einen Ausweis zur Alters­überprüfung zu verlangen.

Die Jugendschutz-Materialien machen auf die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf und der Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche aufmerksam und unterstützen das Personal bei der Durchsetzung der Jugendschutzgesetzgebung. Der Text auf Plakaten, Klebern und Broschüren wird mit entsprechend gestalteten Symbolen verdeutlicht.

Hinweis:
Die Jugendschutz-Materialien beziehen sich auf die Gesetzgebung des Kantons St.Gallen. Das kostenlose Angebot gilt nur für Betriebe oder Veranstaltungsorte innerhalb des Kantons St.Gallen.

Jugendschutz-Materialien bestellen

Gastronomiebetriebe, Detailhandel, Veranstalter und Vereine können verschiedene Materialien und Hilfsmittel zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kostenlos bestellen.

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Alterskontrollrechner

Mit dem Alterskontrollrechner haben Sie jederzeit die richtigen Daten im Blick, wenn Sie bei der Abgabe von Alkohol und Tabak das Alter von Jugendlichen kontrollieren.

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